Thema

Exekution nach Titel.

Exekution setzt einen vollstreckbaren Titel voraus. Vorher geht es um Anspruch, Titelweg und Risiko der Durchsetzung.

Durch das Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden nicht automatisch gewahrt.

Einordnung

Exekution braucht einen Titel

§ 1 EO setzt einen Exekutionstitel voraus. Vor einem Titel steht die Prüfung von Anspruch, Weg zum Titel und Vollstreckbarkeit.

Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich vorlegen
Zustellung, Rechtskraft und Vollstreckbarkeit prüfen
Restforderung nach Zahlungen berechnen

Geeignete Maßnahme erst nach Prüfung

Fahrnisexekution, Forderungsexekution oder andere Schritte hängen von Schuldnerdaten, Vermögenshinweisen und Kosten ab. Die Domain verspricht keine Sofortpfändung.

Bekannte Arbeitgeber, Drittschuldner oder Kontaktdaten sachlich notieren
Kosten Nutzen Verhältnis mitdenken
Keine Schuldnerdaten öffentlich machen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich sichern
Vollstreckbarkeit prüfen
Bekannte Vermögenswerte erfassen
Kostenrisiko realistisch einordnen
FAQ

Kurz gefragt.

Entsteht durch den Forderungs Check ein Mandat?

Nein. Der Check ist eine strukturierte Anfrage. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.

Wahrt das Absenden eine Frist?

Nein. Die Online Übermittlung wahrt keine gerichtlichen oder materiellen Fristen. Bei Fristendruck bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Hinweis: Die Online Anfrage wahrt keine Frist. Bei dringenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.