Thema

Werklohn und offene Leistungsentgelte.

Bei Werklohnforderungen zählen Leistung, Abnahme, Mängelbehauptung, Dokumentation und die genaue Reaktion des Auftraggebers.

Durch das Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis. Fristen werden nicht automatisch gewahrt.

Einordnung

Leistung, Abnahme und Rechnung ordnen

Bei Werklohn und offenen Leistungsentgelten entscheidet oft die Dokumentation. Wer Zahlung verlangt, muss Leistung, Umfang, Fälligkeit und offenen Saldo nachvollziehbar belegen.

Auftrag, Leistungsumfang und Nachträge sichern
Abnahme, Nutzung oder Fertigstellung dokumentieren
Mängelrügen und Zurückbehaltung gesondert prüfen

Abgrenzung zu Baurecht und Mängeln

Diese Seite ersetzt keinen Baurechts Hub. Sie betrachtet den Forderungsweg: Welche Unterlagen braucht die Kanzlei, wenn trotz Leistung keine Zahlung erfolgt oder Mängel behauptet werden.

Bautechnische Streitpunkte nicht überspringen
Gegenforderungen nicht als bloße Verzögerung abtun
Vergleichsoptionen wirtschaftlich prüfen
Check

Was vor dem nächsten Schritt zählt.

Leistungsumfang dokumentieren
Abnahme oder Nutzbarkeit festhalten
Mängelrügen und Gegenforderungen prüfen
Baurechtliche Spezialfragen abgrenzen
FAQ

Kurz gefragt.

Entsteht durch den Forderungs Check ein Mandat?

Nein. Der Check ist eine strukturierte Anfrage. Ein Mandat entsteht erst, wenn die Kanzlei die Übernahme ausdrücklich bestätigt.

Wahrt das Absenden eine Frist?

Nein. Die Online Übermittlung wahrt keine gerichtlichen oder materiellen Fristen. Bei Fristendruck bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.

Kann sofort Exekution geführt werden?

Nein. Exekution setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa Zahlungsbefehl, Urteil oder Vergleich.

Muss vor einer Klage immer gemahnt werden?

Das hängt vom Forderungsgrund, der Fälligkeit und bisherigen Kommunikation ab. Eine Mahnung ist oft sinnvoll, aber nicht jede Konstellation ist gleich.

Hinweis: Die Online Anfrage wahrt keine Frist. Bei dringenden Fristen bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen.